Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die Fragen, die Landeigentümern, Kommunen und Bürgern am häufigsten unter den Nägeln brennen.
Kann ich mich an einer Windkraftanlage beteiligen?
Neben der jährlichen Pacht bietet Energieplan Ost West (EOW) auch die Möglichkeit einer Beteiligung an der zukünftigen Betreibergesellschaft an. Die Windkraftanlage wird zusammen mit der EOW betrieben. Das ist Teil unserer Philosophie.
Wer zahlt die Entwicklungskosten (Planung, Gutachten sowie Rechtsberatung) bis zur Genehmigung der Windkraftanlage?
Für alle Leistungen geht die Energieplan Ost West in Vorleistung. Der Eigentümer trägt kein Risiko.
Wie lange dauert es in der Regel von der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages bis zur Genehmigung?
1–5 Jahre. Sehr dynamisch, da viele Standorte rechtliche und genehmigungsrelevante Besonderheiten aufweisen.
Wie lange sind die Lieferzeiten der Hersteller?
In der Regel werden die ersten Großkomponenten der Anlage nach 10–18 Monaten geliefert. Im Anschluss erfolgt der Aufbau und die Inbetriebnahme.
Wird das Fundament der Windkraftanlage nach dem Betrieb der Anlage zurückgebaut? Werden Rücklagen gebildet?
Fundamente werden vollständig aus dem Boden entfernt. Es werden Rücklagen gebildet und der Betreiber schließt eine Bürgschaft in ausreichender Höhe ab.
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